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1299. Mai 23. Sagan. (Die Differenz des Ausstellungsortes gegenüber den beiden nächstfolgenden Urkunden verdient hervorgehoben zu werden.)

dec. kal. Jun.

Konrad, Herzog v. Schlesien, Herr v. Sagan und Propst v. Breslau und auch des heiligen Sitzes v. Aquileja Erwählter, urkundet, dass Heldebrandus, Bürger v. Sprottau, den Zoll in der Stadt Sprottau und deren Territorium um 145 M. Silber von Heinrich dem Fischer, Bürger v. Sagan, abgekauft hat, so dass fortan Niemand mehr, woher er auch komme, in der gedachten Stadt einen Zoll begehren soll, insofern jener Heldebrand zum Heile von seiner und seiner Vorfahren Seele auf allen Ertrag aus dem Zolle verzichtet hat, was nun auch der Herzog bestätigt.

Z.: Sifrid Graf v. Anhalt, Joh. v. Pach, Nik. v. Wederow (Wederau), Thycho (vielleicht Ticzco) und Wolfram v. Pannwitz, Berwic Schulz, Jac. de Wichow (hinter diesem entstellten Namen versteckt sich offenbar der auch sonst mehrfach und speziell auch in den beiden nächstfolgenden Urkunden von demselben Datum vorkommende Pfarrer Jakob von Winzig [Vino oder Vina]), Havrelmus (?) und Reinald Bürger v. Sagan. Ausgef. durch den Hof-Protonotar Friedr. v. Wuncense (richtiger wohl in den beiden nächsten Urkunden Buntense).


Die Urk. ist nur in einer späteren mangelhaften Abschrift eines Urbars in Sprottau erhalten.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.